Änderungsantrag zum CDU-Antrag: „Die Energiewende kann nur gemeinsam gelingen!“

Änderungsantrag zum CDU-Antrag: „Die Energiewende kann nur gemeinsam gelingen!“

Änderungsantrag der Fraktion Grüne/SPD im Kreistag Meißen zum CDU-Antrag:Die Energiewende kann nur gemeinsam gelingen!“

Der Kreistag des Landkreises Meißen in seiner Sitzung am XX.XX.2022 möge

beschließen:

Klimaschutz ist Bewahrung der Schöpfung und ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Die dafür erforderliche Energiewende, sprich Dekarbonisierung der Energiegewinnung, kann nur in gemeinsamer, solidarischer Anstrengung gelingen. Das heißt: nur zusammen mit den betroffenen Bürgern und Betreibern, nur im Zusammenspiel von Europa, Bund, Land und Kommunen. Dabei ist der Dreiklang von Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit unabdingbar.

Die große Importabhängigkeit mit immensen Kosten für die fossile Energiebeschaffung zeigt durch den Ukraine-Krieg mehr denn je zuvor, wie dringend erforderlich eine räumliche Nähe von regionaler Stromerzeugung und Verbrauch sind. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Einsatz von Speichern im Landkreis Meißen kann dem Dreiklang Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit in besonderem Maße vorbildhaft entsprochen werden.

  1. Der Landkreis Meißen ist im Rahmen der Ausweisung von Windkraft-Eignungs- und Vorranggebieten im aktuellen Regionalplan seiner Verantwortung für das Gelingen der Energiewende zwar gerecht geworden, allerdings muss für die Deckung des enormen Energiebedarfs der Industrie unseres Landkreises der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich verstärkt werden.
  2. Der Landrat wird beauftragt, sich bei der Landesregierung und dem Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge dafür stark zu machen, eine dem Energieverbrauch des Landkreises angemessene Landkreisfläche als Vorrang- und Eignungsgebiet zur Nutzung der Windenergie bereit zu stellen und Agri-PV sowie PV-Freiflächen-Anlagen zu unterstützen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, die Energiepreise bezahlbar zu halten, Erzeugung nah an die energieintensive Industrie als Verbraucher zu bringen und deren nachhaltige Standortsicherung im Landkreis für die Zukunft zu gewährleisten.
  3. Der Landrat wird beauftragt, jährlich dem Kreistag in geeigneter Weise über den Fortgang der Energiewende im Landkreis und die Umsetzung der vorstehend genannten Maßnahmen zu berichten.

Begründung des Änderungsantrages nach einzelnen Punkten (je nach Bedarf einzelne Punkte abstimmen):

zu ursprünglich 2.:

„Der Landkreis Meißen erwartet vom Freistaat Sachsen, bei der Lastentragung und Lastenteilung der Energiewende einen solidarischen Ausgleich zwischen Stadt und Land herzustellen. Es darf nicht sein, dass die Lasten einseitig vom ländlichen Raum getragen werden. Maßstab des Lastenausgleichs sollte das Verhältnis von Energiebedarf und nachhaltiger Energieerzeugung sein. Der Kreistag beauftragt daher den Landrat, beim Sächsischen Landkreistag und gegenüber der Staatsregierung darauf konsequent hinzuwirken.“

Im Rahmen des § 6 EEG (https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__6.html) ist eine Beteiligung iHv 30.000-40.000 €/WEA im Jahr bereits gewährleistet. Zudem ist eine Zusammenarbeit des LK bzw. von Kommunen im LK mit Energiegenossenschaften (wie z.B. https://egneos.de/ ) jederzeit möglich, sodass der Abs. 2 entfallen könnte

zu ursprünglich 3.:

„Der Landkreis Meißen erwartet von Bundes- und Landesgesetzgeber, dass sowohl beim Repowering bestehender als auch bei der Errichtung neuer Windkraftanlagen verpflichtende Partizipationsmöglichkeiten einschließlich finanzieller Teilhabe für die betroffenen Kommunen eröffnet werden. Der Kreistag beauftragt den Landrat, auch insoweit an geeigneter Stelle initiativ zu werden.“

Der Referentenentwurf zur Novellierung des EEG (vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/referentenentwurf-erneuerbaren-energien-und-weiteren-massnahmen-im-stromsektor.pdf?__blob=publicationFile&v=6) sieht dies bereits vor, sodass auch Abs. 3 entfallen könnte

zu ursprünglich 4.:

Der Landkreis Meißen erwartet von Bundes- und Landesgesetzgeber wirksame Regelungen zur Partizipation der betroffenen Anwohner in der Nähe von Windkraftanlagen. Das soll auch für Bestandsanlagen außerhalb von Windkraftvorrang- und eignungsgebieten möglich sein, da diese Anlagen in der Bevölkerung oftmals schon über eine Akzeptanz verfügen. Der Kreistag beauftragt den Landrat auch hierzu an geeigneter Stelle initiativ zu werden.

Siehe 2, also: Im Rahmen des § 6 EEG (https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__6.html) ist eine Beteiligung iHv 30.000-40.000 €/WEA im Jahr bereits gewährleistet. Zudem ist eine Zusammenarbeit des LK bzw. von Kommunen im LK mit Energiegenossenschaften (wie z.B. https://egneos.de/ ) jederzeit möglich, sodass auch Abs. 4 entfallen könnte

zum neuen Punkt 2.:

Im Rahmen des neu ins Leben gerufenen Netzwerks Energie im Landkreis Meißen ist erst vor kurzem evaluiert wurden, dass allein die 8 energieintensivsten Industriebetriebe im Landkreis 2,7 GWh/a benötigen. Allein dahinter stehen 3500 Industriearbeitsplätze. Zur Sicherstellung der Energieversorgung der Bevölkerung und der Industriebetriebe, zur Sicherung der Arbeitsplätze und um auch weiterhin ein attraktiver Industriestandort zu bleiben, muss ein möglichst großer Teil dieser Energie hier vor Ort durch regenerative Energien zur Verfügung gestellt werden. Mit Blick auf den Krieg in der Ukraine und der Notwendigkeit, von Öl, Gas und Kohleimporten unabhängiger zu werden, muss der Ausbau von Wind- und Solarkraft wesentlich beschleunigt werden.

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