Redebeitrag von Kreisrat Martin Oehmichen zum AFD Antrag „Medizinische Versorgungssicherheit nach dem 15.03.2022 schaffen“

Redebeitrag von Kreisrat Martin Oehmichen zum AFD Antrag „Medizinische Versorgungssicherheit nach dem 15.03.2022 schaffen“

Zur Kreistagssitzung am 03.03.2022 stand auch ein Antrag der AFD zur Aussetzung der Impfpflicht für Pflegekräfte auf der Tagesordnung https://lra-meissen.more-rubin1.de/meeting.php?id=2022-1-81&fbclid=IwAR3xeQllhNeQqvGs47UCnjpRkerYFeCZvXCAa1EPKdADTO6JErBj5hczyPU Unsere Fraktion hat diesen Antrag abgelehnt. Hier der Redebeitrag von Kreisrat Martin Oehmichen:

Sehr geehrter Herr Landrat,Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Pflegedienstleiter einer Einrichtung in der ca. 80 Menschen mit verschiedensten Qualifikationen tätig sind. Ich maße mir also an einen kleine Einblick in die derzeitige Realität der Pflegeinrichtungen zu haben.

Lange Zeit habe ich überlegt ob ich mich heute über das Verkennen der Realität und das Leugnen wissenschaftlicher Erkenntnisse auslasse, ich bin jedoch zu dem Schluss gekommen das bringt nichts. Bei einigen Kreisrätinnen und Kreisräten ist leider selbst das erinnern an evidenzbasierte wissenschaftlicher Erkenntnisse hoffnungslos. Ich werde also auf den Antrag an sich eingehen.

Mit diesem Antrag missbraucht die AFD erneut das Mittel von Anträgen um Bundespolitik oder schlimmer: Populismus zu betreiben.

Zu Punkt 1 und 2 im Antrag kann man einfach nur Feststellen das dies eine Anfrage jedoch kein Antragsgrund ist.

Zu Punkt 3: Es gibt eine gültige Gesetzesregelung, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Damals haben die Länder den Bund explizit darum gebeten diese einrichtungsbezogene Impfpflicht als zusätzlichen Schutz für gefährdete Gruppen einzuführen. Meine Fraktion und ich gehen davon aus, das in unserem Deutschen Rechtssystem Gesetze eingehalten werden und müssen. Die Länder regeln die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in eigener Verantwortung erarbeiten für die Gesundheitsämter ermessensleitende Vollzugshinweise nach diesen dann die Gesundheitsämter entscheiden müssen. Dies gilt auch für unser Gesundheitsamt im Landkreis Meißen.

Also auch hier wird ein Thema angesprochen, welches nicht in die Zuständigkeit des Kreistages fällt. Und mal ganz ehrlich, um den Landrat darum zu bitten, sich auf anderen Ebenen für verschiedene Positionen einzusetzen dafür benötigen wir keinen Antrag.

Es bleibt also Festzuhalten dass dieser Antrag nur als Antrag gestellt wurde um Stimmung zu machen und nicht um etwas voranzubringen.

Abschließend möchte ich jedoch den Blick auf die geimpften Mitarbeiter im Bereich der Pflege zu lenken. In sehr vielen Einrichtung gibt es derzeit sehr hohe Personalausfälle, die eine Versorgung der Pflegebedürftigen fast nicht mehr ermöglicht. Die Personalausfälle entstehen leider sehr häufig durch Infektionen oder Quarantänen ungeimpfter Mitarbeiter. Um dies ganz klar festzuhalten, in sehr vielen Bereichen kompensieren gerade geimpfte Mitarbeiter bis an die Erschöpfung die Ausfälle ungeimpfter Mitarbeiter. Vielen Dank dafür.

Alles in allem bleibt nur zu sagen dieser angebliche Antrag ist abzulehnen.

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