
AFD – Windkraftverhin-derungsantrag im Kreistag abgelehnt
Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzug am 03.03. stand auch wieder der AFD Antrag zur Windkraft, der jeglichen weiteren Ausbau dieser Energieerzeugung in Sachsen und somit die Energiewende und die Unabhängigkeit von Energieimporten quasi verhindert hätte https://lra-meissen.more-rubin1.de/meeting.php?id=2022-1-81.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Fraktionsmitglied Dr. Martin Wengenmayr nahm für unsere Fraktion dazu Stellung:
Antrag der AfD-Fraktion: Sicherheit für die Bürger herstellen und Wort halten – Mindestens 1.000 m Abstand gesetzlich verankern und Windkriaft im Wald verhindern
Zu Punkt 1: Klärung der 1000 Meter Abstandsregel auf Landesebene
Dort ist es zwischenzeitlich zu einer Klärung auf Landesebene gekommen und diese Klärung entspricht nicht der Auffassung, welche die AFD in ihrem Antrag vertritt. CDU, Grüne und SPD haben sich auf Landesebene verständigt, dass die 1000 Meter Abstandsregel aus dem Koalitionsvertrag ab einer Wohnbebauung von 5 Wohngebäuden gilt und für das Repowering in Absprache mit den betroffenen Kommunen auch andere Abstände gelten können. Das ist nicht das was die AFD wollte – sie wollen ja durch durch restriktive Auslegung des Baurechts jegliche Windenergieanlagen verhindern – aber die Rechtssicherheit ist nun hergestellt.
Zu Punkt 2: keine Windenergieanlagen in Wäldern
Es gibt in Gesetzesform klar formulierte Zielvorgaben für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf Bundes- und Landesebene und auch den klaren gesetzlichen Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes die Ausbaupläne der erneuerbaren Energien konkreter als bisher zu untersetzen. Wenn der Freistaat seine Ausbauziele für die erneuerbaren Energien auch ohne die Inanspruchname von Waldflächen erreichen kann (was möglich ist), müssen in der Regionalplanung ausreichend Nichtwaldflächen zur Verfügung gestellt werden. Wer also keine Windkraft im Wald möchte, muss dann aber auch sagen wo die Windräder dann stehen sollen und da fällt der AFD ja immer nur der Verweis auf andere, weit außerhalb des Landkreises gelegene Flächen ein – oder eben die Rückkehr zu Kohle und Atom oder russischem Gas, wohlwissend, dass es im Landkreis keine Kohlevorkommen und wahrscheinliche auch kein geeigneten Atomkraftstandort gibt. Strom kommt eben nicht aus der Steckdose sondern muss irgendwo produziert werden – und wir wären auch aus wirtschaftspolitischen Erwägungen gut beraten auch im Landkreis Meißen möglichst viel Grünen Strom zu produzieren.
Zu Punkt 3: 10 H Regel bundesweit einführen
Hier wird besonders deutlich, dass es der AFD ausschließlich um reine Verhinderung beim Ausbau der Windkraft geht und nicht um einen konstruktiven Beitrag zur Energiedebatte. Diese eingeforderte Regelung widerspricht den gesetzlichen Ausbauzielen und würde diese unmöglich machen was wie schon gesagt das Ziel der AFD ist. Eine pauschale Regelung ist auch nicht sinnvoll, sondern alle Anlagen müssen für sich auf die zu erwartenden Auswirkungen (Lärm, Schattenwurf etc.) geprüft werden so wie das bei jeder Straße, Schiene, jedem Industriebetrieb und anderen Maßnahmen gemacht wird. Die 10 H Regel gibt es nur bei Windkraftanlagen und nur in Bayern und auch dort ist sie, wenn man den Versprechungen von Herrn Söder glauben kann die längste Zeit in Kraft gewesen, eben weil sie die gesetzlichen Vorgaben zum Ausbau der erneuerbaren Energien unmöglich macht.
Abschließend sei noch ein kurzer Exkurs zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Kilimaschutzgesetz gestattet. Die Begründung zum Urteil nimt ausdrücklich die Freiheitsrechte in den Fokus, für die die AFD ja im Zusammenhang mit Impfungen und Maskentragen so öffentlichkeitswirksam eintritt. Das Bundesverfassungsgericht sagt zu den Ausbau der erneuerbaren Energien und den damit einhergehenden Emissionsminderungen: „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“. Wer hier den Ausbau der erneuerbaren Energien unmöglich machen will schränkt grundlegende Freiheitsrecht nachkommender Generationen dramatisch ein. Das sollten sie vielleicht im Hinterkopf haben, wenn sie für ihre Vorstellung von Freiheit Montags zu Demonstrationen aufrufen. Freiheit ist universell und bezieht sich nicht nur auf die Punkte die einem gerade politisch in den Kram passen.