CDU Antrag zur Energiewende in die Ausschüsse zurückverwiesen

CDU Antrag zur Energiewende in die Ausschüsse zurückverwiesen

Die CDU Fraktion im Kreistag Meißen brachte einen Antrag unter dem Titel: „Die Energiewende kann nur gemeinsam erfolgen“ ein. Unsere Fraktion stellte den Antrag, diesen in die entsprechenden Ausschüsse zurückzuverweisen. Gegen die Stimmen der CDU fand unser Antrag eine Mehrheit, d.h. wir haben nun die Chance aus diesem wohlklingenden aber eher substanzlosen CDU Papier https://lra-meissen.more-rubin1.de/meeting.php?id=2022-1-81 einen belastbaren und zukunftweisenden Handlungsauftrag des Kreistages zu wichtigen klima- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen zu machen.

Redebeitrag von Prof. Dr.-Ing. Tobias Plessing, Fraktion Grüne/SPD

Wir als Fraktion begrüßen ausdrücklich, dass die CDU-Fraktion sich hier im Kreistag Meißen mit dem Thema Energiewende auseinandersetzen möchte. Weil wir uns dazu eine tiefergehende Diskussion wünschen, beantragen wir den CDU Antrag zur Vorberatung in die Ausschüsse zu verweisen. Das ist ausdrücklich keine Replik auf die, bei Anträgen anderer Fraktionen sonst immer von der CDU beantragte Verweisung in die Ausschüsse, sondern uns ist das Thema einfach zu wichtig, um hier nur ein wohl formuliertes ansonsten aber leider nicht sehr aussagekräftiges Papier zu beschließen.

Wir möchten diesen CDU Antrag also gern zum Anlass nehmen, um hier wirklich gemeinsame Positionen herauszuarbeiten und nicht auf Allgemeinplätzen sitzen bleiben.

Wir möchten auch über die Dinge sprechen, die bei der Umsetzung und in der Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern weh tun und die dennoch ausgefochten werden müssen, wir wollen über die Erfordernisse unserer Wirtschaft und dem Erhalt der Industriearbeitsplätze sprechen, die dringend Grüne Energie brauchen und darüber wie wir möglichst viel davon hier im Landkreis erzeugen können.

Zum Punkt 1: Beitrag des Landkreises Meißen zur Energiewende

Sie schreiben hier, dass der Landkreis Meißen bereits seinen Beitrag geleistet, ja sogar schon übererfüllt hat. Sie schreiben von 140 % Flächenausweisung zur Erfüllung der Klimaschutzziele des Freistaates bis 2024. Abgesehen davon, dass zwischen der Ausweisung der Fläche und tatsächlicher Bebauung eine erhebliche Diskrepanz vorhanden ist (siehe Diskussion Beyerhöhe in Klipphausen) und das bis 2024 nicht alle ausgewiesenen Gebiete bebaut sein werden, gibt es auch keine Zielvorgaben für einzelne Landkreise die man erfüllen oder gar übererfüllen kann, sondern nur Ausbauziele des Freistaates und mehr oder weniger gut geeignete Standorte in verschiedenen Landkreisen.

Wenn sie trotzdem auf dem Landkreisvergleich bestehen, beachten sie bitte, dass der Landkreis Meißen durch seine energieintensiven Industrien einen deutlich höheren Verbrauch als andere Landkreise hat und damit auch deutlich mehr produzieren müsste. Mit 2,5 Mrd kWh Stromverbrauch pro Jahr ist der Landkreis der größte Verbraucher der Region.

Die eigentliche Frage stellen sie aber nicht. Nämlich die, wie groß der Bedarf an Grüner Energie im Landkreis ist und welche Potentiale wir im Landkreis haben und wie wir diese nutzen können.Wir begrüßen, dass hier schon viel in Bewegung ist und die Industrie in Zusammenarbeit mit der Landkreisverwaltung an einem Energienetzwerk „Industriebogen“ arbeitet und daran arbeitet hier eine Wasserstoffregion zu etablieren. Verglichen zu vielen anderen Landkreisen in Deutschland stehen wir hier allerdings erst am Anfang, wo andere schon seit längerem in der Hystarterinitiative der Bundesregierung mitmachen und schon Millionen an Fördermittel bekommen haben (Siehe z.B. Landkreis Wunsiedel in Bayern)

Zu Punkt 2: Lastenausgleich zwischen Stadt und Land bei der Energiewende

Hier fällt uns sehr schwer zu durchschauen, was das Anliegen dieses Beschlusspunktes sein soll. Seit Jahrhunderten liefert der ländliche Raum den Städten Nahrungsmittel, Baumaterial und seit mindestens 100 Jahren auch Energie. Die urbanen Räume liefern dem ländlichen Raum andere wichtige Dinge, die dieser nicht bereitstellen kann (große Bildungsinfrastruktur mit Universitäten, soziale und kulturelle Bereiche).

Das ist eine natürliche Aufgabenteilung und nicht eine einseitige Belastung des ländlichen Raums sondern in Bezug auf die Energiewende auch eine Chance für den ländlichen Raum.

Gerade in strukturarmen Gebieten, mit wenig Gewerbe und Jobs können die Einnahmen aus der Energieerzeugung zukünftig ein wichtiger Bestandteil der Gemeindehaushalte werden, können zusätzliche Einnahmen generiert werden, die den klammen Gemeindekassen und somit den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.

Die Verfügbarkeit Grünen Stroms ist zukünftig ein ebenso wichtiger Standortvorteil wie es heute ein Autobahnanschluss ist.

Energiewende ist also nicht nur eine Herausforderung oder eine Last sondern eben auch ein Chance gerade auch für die Regionen, in denen dieser Strom produziert wird. Lassen sie uns dieses Thema also nicht nur unter Lastenausgleichsgesichtspunkten diskutieren, sondern auch unter diesen Aspekten.

Zu Punkt 3: finanzielle Partizipation von Standortkommunen

Dieses wichtige und richtige Anliegen wurde bereits 2021 im EEG umgesetzt. Kommunen können mit bis zu 0,2 ct pro erzeugter kWh bei neu errichteten Windkraftanlagen bekommen. Das gilt auch für Repoweringstandorte, da dies quasi neu errichtete Anlagen sind. Aus gutem Grund ist diese Regelung aber nicht verpflichtend, sondern Verhandlungssache zwischen Anlagenbetreiber und Standortkommune, um ein gegenseitiges verhandeln auf Augenhöhe zu ermöglichen und somit eine konfliktfreiere Umsetzung der Maßnahmen. Kommunen die den Windkraftausbau komplett blockieren und erst durch Gerichte verpflichtet werden dies zuzulassen haben also wahrscheinlich weniger Aussicht auf finanzielle Teilhabe als Kommunen die lösungsorientiert mit Betreibern kommunizieren. Es geht also wie so oft im Leben um Geben und Nehmen.Zu Punkt

Zu Punkt 4: finanzielle Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern

Auch hier gibt es bereits weitreichende gesetzliche Möglichkeiten, die genutzt werden können und auch hier gilt wieder Nehmen und Geben. Viele Betreiber bieten eine finanzielle Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger an Energieprojekten an – das ist inzwischen auch für Kommunen oder Landkreise rechtlich möglich. Des Weiteren können Anlagenbetreiber auch günstige Bürgerstromtarife anbieten. All diese Möglichkeiten gibt es, sie sind verhandelbar – sie werden aber nur selten genutzt weil viele Gemeinden auch im Landkreis lieber auf totale Ablehnung setzen.

Dies quasi rückwirkend auf bestehende Anlagen auszuweiten wäre für Standortkommunen mit schon bestehenden Windkraftanlagen sicherlich vorteilhaft, dürfte aber rechtlich eher schwierig sein.

Zu Punkt 5: jährliche Berichterstattung im Kreistag

Eine jährliche Berichterstattung macht sicherlich Sinn. Aber auch hier wäre es unserer Meinung nach sinnvoll darüber zu sprechen, in welchem Umfang dies geschehen soll. Das muss doch erstmal genau definiert werden.

Darum fordern wir wie gesagt die Rückweisung des Antrags in den Technischen Ausschuss, damit er dort vorberaten werden kann.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass auf Grund der aktuellen Situation, d.h. Krieg in der Ukraine wir uns so schnell wie möglich unabhängig machen sollten vom russischen Erdgas. Der beste Weg ist da der Ausbau der erneuerbaren Energien. Wie sollten uns im Landkreis schnellstens damit im Detail befassen und die Chancen nutzen, die evtl. ein erweitertes Bundesförderprogramm bringen kann. Ihr Antrag greift einfach zu kurz.

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